AUSWEIS für Vertriebene (Datenerfassung)

Information zum vorübergehenden Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine

Datenerfassung für Ausweis für Vertriebene <- link zum Formular auf Webseite des Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) 

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) stellt Personen, die unter die Zielgruppen fallen, einen Ausweis für Vertriebene aus. Dafür ist es notwendig, dass Sie sich bei der Polizei registrieren lassen. – Information in English, Ukrainian or Russian available via link below this article.

Vorübergehendes Aufenthaltsrecht für Vertriebene

Bestimmte Personengruppen aus der Ukraine haben ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht als Vertriebene in Österreich. Das betrifft Staatsangehörige der Ukraine und in der Ukraine anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit Komplementärschutz, die die Ukraine aufgrund des Kriegs verlassen mussten. Weiters betrifft das deren Familienangehörige sowie ukrainische Staatsangehörige, die sich zu Beginn des Kriegs in Österreich rechtmäßig aufhielten.

Diese Personen erhalten den Aufenthaltstitel "Ausweis für Vertriebene". Dazu ist eine Registrierung (Datenerfassung) notwendig. Es ist dafür nicht notwendig, einen Antrag auf internationalen Schutz ("Asylantrag") zu stellen.

Das Aufenthaltsrecht besteht bis 3. März 2023 und wird, falls es nicht für beendet erklärt wird, automatisch um bis zu zweimal 6 Monate verlängert.

Das Aufenthaltsrecht erlischt weiters, wenn diese Personen Österreich nicht bloß kurzfristig verlassen, d.h. wenn sie in einen anderen Staat übersiedeln. Kurze Reisen sind aber möglich, ohne dass das Aufenthaltsrecht erlischt.

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